rechtliches
"DAA" bezeichnet vertragsgegenständliche Produkte und Dienstleistungen der DAA GmbH und/oder die DAA GmbH.
Präambel
Mit der Registrierung als Firmenkunde bei DAA akzeptiert der Firmenkunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des DAA-Firmenbereichs auf den jeweiligen Internetportalen der DAA.
Alle Websites, auf denen die DAA Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stellt und auf denen die DAA im Impressum als Betreiber gelistet ist, werden im Folgenden insgesamt die „DAA-Websites“ genannt.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Firmenkunden und der DAA in Bezug auf die Nutzung der DAA-Websites, unabhängig davon, auf welcher der DAA-Websites sich der Firmenkunde registriert oder einloggt.
Der Firmenkunde kann diese AGB jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem im DAA-Firmenbereich bereitgestellten Link „AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.
1. Gegenstand
1.1 Die DAA-Websites bieten neben Fachinformationen für Interessenten (w/m/d) eine deutschlandweite Firmenliste zum jeweiligen Thema an. Der bei der DAA registrierte Firmenkunde wird auf den von ihm selbst ausgewählten DAA-Websites nach Maßgabe der von ihm benannten Branche und nach Maßgabe seines Einzugsgebietes gem. 2.2 nach Zustimmung durch die DAA kostenlos gelistet. Ein Anspruch auf Listung besteht nicht. Die Regelung in 1.5 dieser AGB bleibt unberührt.
1.2 Auf Anfrage bietet die DAA auch zusätzliche Platzierungen und Werbemöglichkeiten auf den DAA-Websites an. Einzelheiten zur zusätzlichen Platzierung sind auf Anfrage an kundenservice@daa.net erhältlich. Zusätzliche Platzierungen und Werbemöglichkeiten bedürfen gesonderter Verträge zwischen dem Firmenkunden und der DAA.
1.3 Im DAA-Firmenbereich stellt die DAA Informationen bezogen auf Anfragen bereit, die von Interessenten (w/m/d) an registrierte Firmenkunden, die eine solche Übermittlung in Anspruch nehmen wollen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1.3.1 Sobald eine Anfrage eines Interessenten (w/m/d) bei der DAA-Websites eingegangen ist, erhält jeder dort registrierte Firmenkunde, dessen Umkreis für Kundenanfragen und dessen Tätigkeitsschwerpunkte mit der Anfrage übereinstimmen, eine automatische Benachrichtigung durch die DAA, mit deren Erhalt sich der Firmenkunde durch seine Bestätigung seiner Registrierung einverstanden erklärt hat. In Folge dieser automatischen Benachrichtigung alleine entstehen für den Firmenkunden keine zusätzlichen Kosten.
1.3.2 Der Firmenkunde hat nach Erhalt einer Benachrichtigung bzgl. einer Anfrage eines Interessenten (w/m/d) die Möglichkeit, der DAA ein Angebot hinsichtlich des kostenpflichtigen Erwerbs der Kontaktdaten des jeweiligen Interessenten (w/m/d) zu den in der Benachrichtigung definierten Konditionen zu unterbreiten.
1.3.3 Das Angebot des Firmenkunden wird durch das Anklicken des Buttons "Kontakt kostenpflichtig freischalten" oder „Kontakt exklusiv freischalten“ im DAA-Firmenbereich mit dem durch die Benachrichtigung definierten Inhalt für den Firmenkunden bindend.
1.3.4 Die DAA verpflichtet sich, maximal die ersten fünf der vom System der DAA festgestellten eingehenden Angebote der registrierten Firmenkunden anzunehmen. Die Annahme seitens der DAA erfolgt jeweils durch Übersendung der durch die Benachrichtigung in Bezug genommenen Anfrage des jeweiligen Interessenten (w/m/d).
1.3.5 Soweit durch die Annahme der DAA ein Vertrag bezogen auf die Übermittlung von Kontaktdaten des jeweiligen Interessenten (w/m/d) nach Maßgabe der 1.3 ff. zwischen der DAA und dem Firmenkunden zustande gekommen ist, ist das jeweils vereinbarte Entgelt für die Übermittlung der Kontaktdaten des jeweiligen Interessenten (w/m/d) sofort zur Zahlung fällig. Die DAA wird dieses Entgelt in Rechnung stellen oder - nach gesonderter Vereinbarung - per Lastschriftverfahren einziehen. Die DAA ist berechtigt, dem Firmenkunden die Rechnung über die Entgelte im Zusammenhang mit der Übermittlung von Kontaktdaten des jeweiligen Interessenten (w/m/d) ausschließlich in elektronischer Form zukommen zu lassen.
1.3.6 Sollte die DAA bei einem gesondert vereinbarten Lastschriftverfahren das vereinbarte Entgelt nicht einziehen können, trägt der Firmenkunde alle mit der fehlgeschlagenen Einziehung im Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren und vergleichbare Kosten, soweit der Firmenkunde das Entstehen dieser Kosten zu vertreten hat.
1.3.7 Der Firmenkunde verpflichtet sich, nach Eingang der Rechnung den sofort fälligen Betrag unverzüglich an die DAA zu zahlen. Darüber hinaus ist die DAA berechtigt, für jedes im Falle einer Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist durch den Firmenkunden versandte Mahnschreiben eine Gebühr in Höhe von Euro 10,00 gegenüber dem Firmenkunden geltend zu machen, es sei denn, der Firmenkunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind.
1.4 Jegliche Verwendung der auf den DAA-Websites angebotenen Inhalte durch den Firmenkunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die DAA.
1.5 Die DAA ist berechtigt, Inhalte - insbesondere aber nicht ausschließlich solche die gegen 3.1.3 verstoßen - ohne Vorankündigung von den DAA-Websites zu entfernen. Ein Anspruch auf die kostenlose Listung auf den DAA-Websites besteht nicht.
1.6 Der Firmenkunde erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der DAA-Websites technisch nicht zu realisieren ist. Die DAA bemüht sich jedoch, die DAA-Websites möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht in den Machtbereich der DAA fallen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf den DAA-Websites führen.
1.7 Die DAA haftet vorbehaltlich der Regelungen in den AGB nicht, falls über die DAA-Websites trotz Übermittlung der Kontaktdaten des jeweiligen Interessenten (w/m/d) durch die DAA kein Kontakt zwischen dem Firmenkunden und Interessenten (w/m/d) zustande kommt.
2. Registrierung, Zusicherungen bei der Registrierung
2.1 Der Firmenkunde hat sich vor Inanspruchnahme von Leistungen der DAA im System der DAA (DAA-Firmenbereich) zu registrieren.
2.2 Im Rahmen des Registrierungsvorgangs hat der Firmenkunde die Postleitzahl seines Betriebssitzes bzw. eines seiner Betriebssitze anzugeben. Darüber hinaus kann der Firmenkunde unter "Einstellungen" zwischen verschiedenen Kilometerangaben bezogen auf das von ihm gewünschte Einzugsgebiet auswählen (Umkreis für Kundenanfragen). Mittels der eingegebenen Postleitzahl und der ausgewählten Kilometerangabe wird unter zur Hilfenahme eines Computerprogramms der DAA ein Einzugsgebiet für den jeweiligen Firmenkunden ermittelt. Durch Bestätigung der Registrierung akzeptiert der Firmenkunde das für ihn auf diese Weise ermittelte Einzugsgebiet. Der Firmenkunde ist berechtigt, jederzeit durch eine Änderung der Kilometerangabe unter "Einstellungen" in DAA-Firmenbereich (Firmenaccount) sein Einzugsgebiet zu verändern.
2.3 Der Firmenkunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten und Angaben wahr und vollständig sind. Der Firmenkunde ist verpflichtet, der DAA Änderungen seiner Firmenkundendaten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2.4 Bei der Eintragung seiner Firmendaten im DAA-Firmenbereich wählt der Firmenkunde ein Passwort. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Die DAA wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.
2.5 Durch die vollständige Eintragung der Firmendaten gibt der Firmenkunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die kostenlose Nutzung der DAA-Dienste aus Abschnitt 1.1 ab. Die DAA nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Firmenkunden für die Dienste der DAA an. Im Anschluss wird dem Firmenkunden ein Account im System der DAA-Firmenbereich eingerichtet (Firmenaccount).
2.6 Jeder Firmenkunde darf sich nur einmal registrieren und für jeden Firmenkunden wird nur ein Firmenaccount anlegt. Verfügt ein Firmenkunde über mehrere Betriebssitze und/oder möchte mehrmals registriert werden, gehört dies nicht zu den kostenlosen Leistungen der DAA. Der Firmenkunde kann diesbezüglich eine entsprechende Anfrage an die DAA unter Verwendung der E-Mailadresse account@daa.net stellen.
2.7 Die DAA kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein Interessent (w/m/d) auf den DAA-Websites tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Interessenten (w/m/d) vorgibt zu sein. Die DAA leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Interessenten (w/m/d) und die von Interessenten (w/m/d) getätigten Anfragen. Jeder Firmenkunde hat sich daher selbst von der Identität eines Interessenten (w/m/d) zu überzeugen. Die Regelung des 3.2 bleibt unberührt.
2.8 Der Firmenkunde erklärt, beim Zeitpunkt der Anmeldung keine Vermögensauskunft abgegeben und keine Insolvenzreife erreicht zu haben. Sofern der Firmenkunde eine Vermögensauskunft abgibt oder Insolvenzreife erreicht, hat er DAA per E-Mail an kundenservice@daa.net unverzüglich, spätestens jedoch zwei Werktage nach Abgabe der Vermögensauskunft bzw. Erreichung der Insolvenzreife zu informieren.
2.9 Der Firmenkunde erklärt, beim Zeitpunkt der Anmeldung über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zulassungen nebst Eintragungen für alle Gewerke zu verfügen, die er in seinem Firmenaccount angibt.
3. Rechte und Pflichten des Firmenkunden
3.1 Der Firmenkunde ist verpflichtet,
3.1.1 ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben in seinem Firmenaccount zu machen.
3.1.2 nur Logos, Bilder, Dateien und/oder Texte seiner Firma an die DAA-Websites zu übermitteln, an denen er alle in Betracht kommenden Rechte besitzt. Mit der Übermittlung stimmt der Firmenkunde der Darstellung des Logos auf den DAA-Websites zu.
3.1.3 bei der Nutzung der Inhalte und Dienste auf den DAA-Websites die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist dem Firmenkunden insbesondere untersagt
- beleidigende oder verleumderische, diskriminierende oder sonst wie gesetzesverletzende Inhalte zu verwenden, unabhängig davon, ob diese Inhalte andere Firmenkunden, DAA-Mitarbeiter oder andere Personen oder Unternehmen betreffen,
- pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Inhalte zu verwenden oder pornografische oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende Produkte zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben,
- gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein, oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen unbefugt zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben,
- wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen oder zu fördern.
3.1.4 Nach Zustandekommen eines Vertrages zwischen der DAA und dem Firmenkunden bezüglich der Übermittlung von Kontaktdaten des jeweiligen Interessenten (w/m/d) gem. 1.3 ff. ist der Firmenkunde verpflichtet, den im Rahmen der jeweilig übermittelten Kontaktdaten bekannt gegebenen Interessenten (w/m/d) spätestens einen Werktag nach der Bereitstellung der entsprechenden Informationen telefonisch zu kontaktieren. Unterlässt der Firmenkunde dies, stehen ihm in Ansehung der übermittelten Kontaktdaten keine Rechte nach Maßgabe des 3.2 zu.
3.1.5 An DAA geleistete Vorauszahlungen können ausschließlich für die Verrechnung mit DAA-Dienstleistungen genutzt werden. Diese sind insbesondere aber nicht ausschließlich die entgeltliche Übermittlung von Kontaktdaten von Interessenten (w/m/d). Die Rückzahlung / Erstattung von an die DAA geleisteten Vorauszahlungen ist ausgeschlossen.
3.1.6 Die übermittelten Kontaktdaten von Interessenten (w/m/d) dürfen nur im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes, insbesondere den Bestimmungen der DS-GVO und des BDSG durch die Firmenkunden genutzt werden. Dies stellt der Zweck der Anbahnung eines Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO dar. Eine Verarbeitung und Nutzung der Kontaktdaten von Interessenten (w/m/d) zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbezwecken, ist dem Firmenkunden nicht gestattet, soweit die Verarbeitung zu anderen Zwecken nicht zwingend durch ein Gesetz erlaubt ist. Nach Erreichen dieser Zwecke sind die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen. Die Löschung der übermittelten Daten ist der DAA auf Aufforderung unverzüglich zu bestätigen.
3.2 Rechte des Firmenkunden
Der Firmenkunde hat das Recht, von einem nach Maßgabe der 1.3 ff. dieser AGB abgeschlossenen Vertrages innerhalb einer Frist von 168 Stunden ab Kauf durch Mail an kundenservice@daa.net oder durch Nutzung der Reklamationsfunktion im System der DAA zurückzutreten, wenn der Firmenkunde innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor Kauf der Kontaktdaten eines Interessenten (w/m/d) nachweislich bereits Kontakt zu diesem Interessenten (w/m/d) hatte.
3.3 Folgende Handlungen sind dem Firmenkunden untersagt:
3.3.1 Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der DAA-Websites. Der Firmenkunde darf jedoch die Schnittstellen oder Software nutzen, die ihm im Rahmen der auf den DAA-Websites angebotenen Dienste der DAA zur Verfügung gestellt werden.
3.3.2 Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße und vertragsgemäße Nutzung der Dienste der DAA-Websites erforderlich ist. Das Kopieren im Wege von „Robot/Crawler“-Suchmaschinen-Technologien ist z. B. nicht erforderlich für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste der DAA-Websites und ist daher ausdrücklich untersagt.
3.3.3 Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Inhalten der DAA-Websites oder von anderen Firmenkunden.
3.3.4 Weitergabe der freigeschalteten Kontaktdaten von Interessenten (w/m/d) an Dritte ohne vorherige Erlaubnis der DAA.
3.3.5 Jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionalität der DAA-Infrastruktur zu beeinträchtigen.
3.3.6 Verstößt der Firmenkunde gegen eine ihn nach Maßgabe der Nr. 3 dieser AGB treffenden Verpflichtungen ist die DAA berechtigt, die seitens des Firmenkunden eingestellten Inhalte sofort zu löschen, und/oder dem Firmenkunden eine Abmahnung zu erteilen und/oder den Zugang des Firmenkunden zu den Diensten der DAA zu sperren.
4. Änderungen der Dienste auf den DAA-Websites
Die DAA behält sich vor, die auf den DAA-Websites angebotenen Dienste zu ändern, abweichende Dienste anzubieten oder Dienste einzustellen.
5. Beendigung des Vertrags
5.1 Der Firmenkunde kann die Registrierung für die Dienste der DAA nach Maßgabe dieser AGB (Nr 1. der AGB) jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Dies gilt ausdrücklich nicht für andere vertragliche Vereinbarung zwischen einem Firmenkunden und der DAA, insbesondere nicht im Zusammenhang mit separaten Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen der DAA. Die Kündigung der Benachrichtigungen kann im Firmenaccount unter den Einstellungen des Firmenkunden zum Thema „Benachrichtigungshäufigkeit“ vorgenommen werden. Eine Löschung der kostenlosen Listung auf DAA-Websites hat schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief zu erfolgen, soweit die AGB nichts anderes vorsehen. Die Kontaktdaten der DAA entnimmt der Kunde dem Impressum auf einer der DAA-Websites und/oder seinem Firmenaccount.
5.2 Die DAA kann das Vertragsverhältnis bezogen auf die Registrierung für ihre Dienste gegenüber einem Firmenkunden jederzeit kündigen.
6. Verantwortlichkeit für Inhalte, Daten und/oder Informationen der Firmenkunden
6.1 Die DAA übernimmt keine Verantwortung für die von den Firmenkunden der DAA-Websites bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Die DAA gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
6.2 Soweit der Firmenkunde eine gesetzes- oder vertragswidrige Benutzung der DAA-Websites bemerkt, kann er diese via E-Mail an kundenservice@daa.net melden.
7. Kundenservice/Support
7.1 Der Firmenkunde kann Fragen und Erklärungen zu seinem Vertrag mit der DAA oder zu den Diensten der DAA schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief übermitteln, soweit die AGB nichts anderes vorsehen. Die Kontaktdaten entnimmt der Kunde dem Impressum auf einer der DAA-Websites und/oder seinem Firmenaccount.
8. Freistellung
8.1 Der Firmenkunde stellt die DAA von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Firmenkunde oder sonstige Dritte gegen die DAA wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Firmenkunde auf den DAA-Websites eingestellten Inhalte geltend machen. Der Firmenkunde stellt die DAA ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Firmenkunden oder sonstige Dritte gegen die DAA wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste der DAA-Websites durch den Firmenkunden geltend machen. Der Firmenkunde übernimmt alle der DAA aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche der DAA bleiben unberührt.
8.2 Werden durch die Inhalte des Firmenkunden Rechte Dritter verletzt, wird der Firmenkunde nach Wahl der DAA auf eigene Kosten des Firmenkunden das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Dienste der DAA-Websites durch den Firmenkunden Rechte Dritter verletzt, wird der Firmenkunde die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch die DAA sofort einstellen.
9. Datenschutz
Die DAA ist sich bewusst, dass den Firmenkunden ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die Firmenkunden an die DAA übermitteln, äußerst wichtig ist. Die DAA beachtet daher alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht). Die DAA wird die personenbezogenen Daten der Firmenkunden insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Firmenkunde sind in den Datenschutzbestimmungen der DAA geregelt, die von jeder der DAA-Websites aus erreichbar sind.
10. Rechte an Inhalten
10.1 Der Firmenkunde räumt der DAA mit dem Einstellen der Firmendaten oder eines anderen Beitrags ein räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, welches die DAA zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung sowohl auf eigenen Seiten als auch auf den Webseiten von Kooperationspartnern sowie zur sonstigen Vermarktung, berechtigt. Die Einräumung des Nutzungsrechts nach Maßgabe der Nr. 11 ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der Registrierung des Firmenkunden auf DAA-Webseiten.
10.2 Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von Inhalten der DAA ist, mit Ausnahme der temporären Zwischenspeicherung im Rahmen des Besuchs der Internetseiten, ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet.
10.3 Die DAA erhält von seinen Nutzern Firmenbewertungen. Die DAA hat die zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung der Firmenbewertungen für jegliche Zwecke online wie offline. Die DAA behält sich das Recht vor die Bewertung nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf der Webseite anzuzeigen sowie sie zu kürzen oder zu ändern. Die Bewertungen stimmen mit der Auffassung der DAA nicht unbedingt überein. Bewertungen müssen in einem Zusammenhang mit Projekten aufweisen, die über die DAA an den Firmenkunden weitergeleitet wurde. Die DAA behält sich das Recht vor, Bewertungen zu prüfen oder ohne Angabe von Gründen zu löschen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmenkunden gelten nur insoweit, als der DAA ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
11.2 Die DAA behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Firmenkunde nicht zumutbar. Die DAA wird Firmenkunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Firmenkunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Firmenkunden angenommen. Die DAA wird den Firmenkunde in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Die Benachrichtigung kann dabei sowohl per E-Mail als auch im DAA-Firmenbereich und Firmenaccount erfolgen.
11.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Firmenkunde alle Erklärungen an die DAA per E-Mail abgeben oder diese per Brief an die DAA übermitteln. Die DAA kann Erklärungen gegenüber dem Firmenkunden per E-Mail, per Fax oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Firmenkunde als aktuelle Kontaktdaten in seinem Firmenaccount angegeben hat.
11.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
11.5 Erfüllungsort ist der Sitz der DAA.
11.6 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der DAA, derzeit Am Sandtorkai 73, 20457 Hamburg.
11.7 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
Stand: 01.10.2021